Die ÖVGW Richtlinie G10 bietet Installateuren ein enormes Auftragspotential. Denn nach der ÖVGW G10 ist der Betreiber einer Gasleitungsanlage gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebrauchsfähigkeit seiner Anlage alle 12 Jahre durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Viele Endkunden wissen das nicht und sind dem SHK-Fachmann dankbar, wenn er sie auf die Prüfung hinweist.

ÖVGW Richtlinie G10

Die im Jahr 2010 neu erschienene ÖVGW G10 Richtlinie ist eine komplett überarbeitete Fassung der TRGI 1986, Ausgabe 1996. Diese Überarbeitung war für die Anpassung an europäische Normen notwendig. Die Änderungen betreffen unter anderem auch die Prüfverfahren für neu verlegte Gasleitungen in Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar, die im Arbeitsblatt ÖVGW G10 2) beschrieben werden. Neben den Bezeichnungen „Festigkeitsprüfung“ (ehemals Vorprüfung) und „Dichtheitsprüfung“ (ehemals Hauptprüfung) sind sowohl die Dokumentationspflicht der Prüfergebnisse als auch vorgegebene Anpassungszeiten und die Prüfdauer für den Temperaturausgleich in Abhängigkeit vom Leitungsvolumen aktualisiert worden. Im Gegensatz zur Festigkeits- und Dichtheitsprüfung untersucht die Gebrauchsfähigkeitsprüfung Gasleitungen, die sich bereits im Betrieb befinden. 

Das Wöhler DC 430 Leckmengenmessgerät ermöglicht die o.g. Prüfungen von Gasleitungen gemäß den Vorgaben der aktuellen ÖVGW G10. Es kann die Gebrauchsfähigkeitsprüfung, die im 12 jährigen Turnus gemacht werden muss, vollkommen automatisch bei Betriebsdruck durchführen. So ist die Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit minimalem Arbeitsaufwand möglich. Die Messgenauigkeit des Wöhler DC 430 liegt sogar über den Anforderungen der ÖVGW G10.

Durch die im Gerät integrierte Kundenverwaltung behält der Nutzer Überblick über die Messergebnisse. Diese werden vom Leckmengenmessgerät in einer Grafik angezeigt und können direkt von einem Thermoschnelldrucker, zum Beispiel vom Wöhler TD 100 ausgedruckt werden.

 

Zusammenfassung: 

  • Feststellung und Beurteilung des Gasverlustes durch Undichtigkeiten in Niederdruckgasanlagen (alle 12 Jahre wiederkehrend vorgeschrieben)
  • Prüfung für im Betrieb befindliche oder reparierte Gasleitungen
  • Füllen der Gasblase sowie vollautomatische Durchführung der Messung einfach über den Messstutzen der Gasfeuerstätte
  • Wird eine verminderte Gebrauchsfähigkeit festgestellt, muss die Leitung innerhalb von vier Wochen wieder instand gesetzt werden. Als Alternative zur aufwändigen und teuren Neuinstallation der gesamten Anlage bietet sich die Innenabdichtung von Gasleitungen an.
Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit dem Wöhler DC 430 Druckmessgerät Gas
Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit dem Wöhler DC 430 Druckmessgerät Gas
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